Durchführung einer Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB?
Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 7. August 2017
Eine Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle besteht nur, wenn gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden. In ihrem Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG hat die Kommission für Qualitätskontrolle beschrieben, welche Prüfungen konkret darunter fallen. Darauf weist die WPK hin.
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Quelle: www.datev.de