Durchführung einer Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB?

Kategorie: Wirtschaftsprüfung | 7. August 2017

Eine Pflicht zur Durchführung einer Qualitätskontrolle besteht nur, wenn gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchgeführt werden. In ihrem Hinweis zur Grundgesamtheit von Qualitätskontrollen nach APAReG hat die Kommission für Qualitätskontrolle beschrieben, welche Prüfungen konkret darunter fallen. Darauf weist die WPK hin.

Weitere Informationen: Durchführung einer Qualitätskontrolle ohne gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Heiße Phase im steuerpolitischen Herbst: DStV . . . ...

Die Fraktionen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ringen seit September . . . ... [weiterlesen]

Neue Vorschriften zur Stärkung der Cybersicherheit . . . ...

Die EU-Kommission hat am 17.10.2024 die ersten Durchführungsbestimmungen zur Cybersicherheit . . . ... [weiterlesen]

Archiv