Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Holding SE (PSE) und die Volkswagen AG derzeit abgelehnt

Kategorie: Recht | 27. März 2019

Das OLG Stuttgart entschied, dass das eingeleitete Kapitalanleger-Musterverfahren vor dem OLG Stuttgart gegen die Porsche Automobil Holding SE (PSE) und die Volkswagen AG unzulässig ist und derzeit kein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz durchgeführt werden kann (Az. 20 Kap 2/17 u. a.).

Weitere Informationen: Durchführung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Holding SE (PSE) und die Volkswagen AG derzeit abgelehnt

Quelle: www.datev.de

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