Durchführung von Betriebsratswahlen für den Flugbetrieb
Kategorie: Recht | 19. April 2018
Das ArbG Frankfurt entschied, dass die Wahl eines Betriebsrates für das fliegende Personal eines Luftfahrtunternehmens ohne einen Tarifvertrag nach § 117 Abs. 2 BetrVG nichtig ist (Az. 14 BVGa 206/18).
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Quelle: www.datev.de