Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht

Kategorie: Recht | 22. August 2019

Das VG Halle entschied, dass eine Grundschülerin bei der Teilnahme am Schulschwimmunterricht – entgegen der Haus- und Badeordnung des Schwimmbades – in ihrer Badebekleidung duschen darf. Die Glaubensfreiheit umfasse das Tragen bestimmter Kleidung und stehe auch bereits Kindern zu, auch wenn diese bis zu ihrer Religionsmündigkeit zunächst von ihren Eltern vertreten werden (Az. 6 B 243/19).

Weitere Informationen: Durchsetzung religiöser Kleidervorschriften im Schwimmunterricht

Quelle: www.datev.de

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