E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

Kategorie: Recht | 16. Juli 2018

Der BayVGH hat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass Ladesäulen für Elektrofahrzeuge auf öffentlich gewidmeten Straßenflächen durch Gemeinden als Straßenbaulastträger grundsätzlich ohne Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen (Az. 8 CE 18.1071).

Weitere Informationen: E-Ladesäulen auf öffentlichen Verkehrsflächen bedürfen keiner Baugenehmigung

Quelle: www.datev.de

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