E-Plus muss Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte erstatten

Kategorie: Recht | 22. Mai 2019

Mobilfunkanbieter dürfen die Erstattung eines Restguthabens nach Vertragsende nicht von der Rücksendung der SIM-Karte abhängig machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte beim Landgericht Düsseldorf geklagt (Az. 12 O 264/18).

Weitere Informationen: E-Plus muss Restguthaben ohne Rücksendung der SIM-Karte erstatten

Quelle: www.datev.de

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