E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

Kategorie: Steuern und Recht | 11. September 2024

Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

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Quelle: www.datev.de

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