Echter Nationalpass weist Identität nach

Kategorie: Recht | 20. Oktober 2017

Ein Ausländer kann seine Identität mit einem echten Nationalpass nachweisen. Der Umstand, dass in seinem Heimatland kein sicheres Urkundenwesen besteht, reicht allein nicht aus, die Beweiswirkung des Nationalpasses infrage zu stellen. So entschied das OLG Hamm (Az. 15 W 317/16).

Weitere Informationen: Echter Nationalpass weist Identität nach

Quelle: www.datev.de

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