Echter Nationalpass weist Identität nach
Kategorie: Recht | 20. Oktober 2017
Ein Ausländer kann seine Identität mit einem echten Nationalpass nachweisen. Der Umstand, dass in seinem Heimatland kein sicheres Urkundenwesen besteht, reicht allein nicht aus, die Beweiswirkung des Nationalpasses infrage zu stellen. So entschied das OLG Hamm (Az. 15 W 317/16).
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Quelle: www.datev.de