Echter Unfall oder Versicherungsbetrug?
Kategorie: Recht | 18. Juli 2017
Wird nachgewiesen, dass ein Unfall den Wagen beschädigt hat und ein Versicherungsfall vorliegt, ist die Versicherung grundsätzlich in der Pflicht. Vermutet sie einen Versicherungsbetrug, muss sie dies auch beweisen. Eine lediglich nachvollziehbare Vermutung reicht hierfür nicht aus. Der Deutsche Anwaltverein informiert über eine Entscheidung des LG Dortmund (Az. 2 O 155/15).
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Quelle: www.datev.de