Ehrenamtliche Tätigkeit im Museum nicht beitragspflichtig
Kategorie: Steuern und Recht | 25. Februar 2025
Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür 5 Euro pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt, für welches Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten wären. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 1 BA 64/23).
Quelle: www.datev.de