Eierkartons: Was drauf steht, muss auch drin sein

Kategorie: Recht | 27. Juni 2019

Wer Eier eines bestimmten Hofes auf dem Eierkarton bewirbt, muss auch dafür sorgen, dass die Eier tatsächlich von Legehennen dieses Betriebs kommen – so urteilte das OLG Stuttgart zugunsten der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az. 2 U 145/18, 2 U 152/18).

Weitere Informationen: Eierkartons: Was drauf steht, muss auch drin sein

Quelle: www.datev.de

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