Eigenbedarfskündigung setzt den Nachweis von hinreichend konkretem Überlassungs- und Nutzungswillen voraus
Kategorie: Recht | 28. Juni 2019
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs setzt im Streitfall den Nachweis von hinreichend konkretem Überlassungs- und Nutzungswillen voraus. Dies entschied das AG München (Az. 422 C 14015/18).
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Quelle: www.datev.de