Eigenblutentnahme durch Heilpraktiker zu Recht untersagt

Kategorie: Steuern und Recht | 23. April 2021

Die Bezirksregierung Münster hat Heilpraktikern zu Recht untersagt, ihren Patienten Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten zu entnehmen. Das hat das OVG Lüneburg in drei Fällen entschieden und damit die erstinstanzlichen Urteile des VG Münster bestätigt (Az. 9 A 4073/18, 9 A 4108/18 und 9 A 4109/18).

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Quelle: www.datev.de

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