Eigentümer von Wohnimmobilie in Köln muss nicht für Maßnahmen zur Gewerbeförderung zahlen

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juni 2021

Der an den Eigentümer einer in der Severinstraße in Köln gelegenen Wohnimmobilie gerichtete Abgabenbescheid auf Basis einer Satzung der Stadt Köln nach dem Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) ist rechtswidrig. Das entschied das VG Köln (Az. 8 K 3904/18).

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Quelle: www.datev.de

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