Eigentümerin teilweise zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude verpflichtet

Kategorie: Recht | 21. Januar 2019

Die Eigentümerin von Gebäuden des Denkmalbereichs „Prenzlauer Promenade/Betriebswerk Pankow“ muss hinsichtlich zweier Gebäude Maßnahmen zu deren Erhaltung ergreifen. Sicherungsmaßnahmen bezüglich eines weiteren Gebäudes müssen vorerst nicht befolgt werden. Das entschied das VG Berlin (Az. 13 L 271.18).

Weitere Informationen: Eigentümerin teilweise zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude verpflichtet

Quelle: www.datev.de

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