Eigentümerversammlung zu Corona-Zeiten

Kategorie: Steuern und Recht | 9. April 2021

Das AG Hannover hat einen Beschluss zur Änderung der Hausordnung einer Eigentümerversammlung für ungültig erklärt, da die Beschlussfassung gegen § 23 Abs. 1 WEG verstößt (Az. 480 C 8302/20).

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Quelle: www.datev.de

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