Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung ist ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juni 2021
Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG sein. Dies entschied das FG Düsseldorf in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, das nun im dazugehörigen Klageverfahren bestätigt wurde (Az. 2 K 2220/20).
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de