Eigentumsübergang im Wege der Zwangsversteigerung ist ein Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Juni 2021

Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG sein. Dies entschied das FG Düsseldorf in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, das nun im dazugehörigen Klageverfahren bestätigt wurde (Az. 2 K 2220/20).

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Quelle: www.datev.de

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