Eilanträge gegen Fahrverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V in Stuttgart ohne Erfolg
Kategorie: Recht | 5. Juli 2019
Der VGH Baden-Württemberg hat in neun Eilverfahren Beschwerden gegen das in der Umweltzone der Landeshauptstadt Stuttgart zum 01.01.2019 in Kraft gesetzte ganzjährige Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm Euro 5/V zurückgewiesen. Damit bestätigt er jeweils das VG Stuttgart, das die Eilanträge bereits in der ersten Instanz ablehnt hatte (Az. 10 S 1059/19 u. a.).
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Quelle: www.datev.de