Eilantrag gegen die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Fluggastdaten unzulässig
Kategorie: Recht | 26. August 2019
Das VG Wiesbaden hat den Eilantrag eines italienischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Brüssel gegen die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung seiner Fluggastdaten als unzulässig abgelehnt, weil ihm ein notwendiges Rechtsschutzinteresse fehle (Az. 6 L 807/19).
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Quelle: www.datev.de