Ein abgeschlagener Vorderzahn im Streit um die Beförderungspflicht führt zu aufwändigem Zivilverfahren zwischen Taxifahrerkollegen
Kategorie: Recht | 3. August 2018
Das AG München hat die Klage eines Taxifahrers auf Zahlung von 1.119,67 Euro Zahnbehandlungskosten zuzüglich Schmerzensgeld von mindestens 2.000 Euro gegen einen anderen Taxifahrerkollegen abgewiesen (Az. 122 C 13001/16).
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Quelle: www.datev.de