Ein Arzt muss als extrem schmerzgeplagter Patient die eigene Krankengeschichte dem aufgesuchten Behandler nicht selbständig schildern
Kategorie: Recht | 4. April 2019
Von einer Patientin – auch wenn diese selbst Ärztin ist, aber extrem schmerzgeplagt war – könne nicht erwartet werden, dass sie dem behandelnden Internisten ohne Nachfragen eine vollständige Anamnese liefert. Es sei und bleibe lt. OLG Celle Aufgabe des behandelnden Arztes, entsprechend präzise Fragen zu stellen (Az. 19 O 286/13).
Weitere Informationen: Ein Arzt muss als extrem schmerzgeplagter Patient die eigene Krankengeschichte dem aufgesuchten Behandler nicht selbständig schildern
Quelle: www.datev.de