Ein-Euro-Wertgrenze gilt auch bei Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte
Kategorie: Recht | 23. Februar 2018
In der Heilmittelwerbung gilt die Wertgrenze von 1 Euro auch bei Werbegeschenken an Fachkreise (insbesondere Apotheker und Ärzte). So entschied das OLG Stuttgart (Az. 2 U 39/17).
Weitere Informationen: Ein-Euro-Wertgrenze gilt auch bei Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte
Quelle: www.datev.de