Ein-Euro-Wertgrenze gilt auch bei Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte

Kategorie: Recht | 23. Februar 2018

In der Heilmittelwerbung gilt die Wertgrenze von 1 Euro auch bei Werbegeschenken an Fachkreise (insbesondere Apotheker und Ärzte). So entschied das OLG Stuttgart (Az. 2 U 39/17).

Weitere Informationen: Ein-Euro-Wertgrenze gilt auch bei Werbegeschenken an Apotheker und Ärzte

Quelle: www.datev.de

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