Ein Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungssteuerpflicht

Kategorie: Steuern | 28. März 2018

Das VG Koblenz hat einem Eilantrag gegen Einordnung eines Festivals für elektronische Musik als Tanzveranstaltung und deren Veranlagung zur Vergnügungssteuer stattgegeben. Der Begriff der Tanzveranstaltung sei unter Berücksichtigung der aktuellen Vielfalt von Aufführungen bzw. Darbietungen, die unter diesen Begriff gefasst werden könnten, nicht mehr bestimmt genug, um Anknüpfungspunkt für eine Besteuerung zu sein (Az. 2 L 111/18.KO).

Weitere Informationen: Ein Festival für elektronische Musik unterfällt nicht der Vergnügungssteuerpflicht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

EFRAG: Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung . . . ...

Die EFRAG hat der EU-Kommission einen Standard für die freiwillige . . . ... [weiterlesen]

Was die neue EU-Kommission zur Stärkung . . . ...

Ihre zweite Amtszeit will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv