Ein ins Parlament gewählter befristet beschäftigter Arbeitnehmer hat Anspruch auf denselben Sonderurlaub wie ein Lebenszeitbeamter
Kategorie: Recht | 21. Dezember 2017
Laut EuGH muss ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub haben wie ein Lebenszeitbeamter (Rs. C-158/16).
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Quelle: www.datev.de