Ein Notar darf sich bei Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nicht allein auf die Angaben des Erben verlassen

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Mai 2021

Nach § 2314 BGB kann ein Pflichtteilsberechtigter verlangen, dass das Nachlassverzeichnis durch einen Notar aufgenommen wird. Das OLG Celle hat in zwei Entscheidungen konkretisiert, welche Ermittlungen der Notar dabei durchführen muss (Az. 6 U 34/20 und 6 U 74/20).

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Quelle: www.datev.de

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