Ein Sichtschutzzaun ist keine Einfriedung und daher nicht von der Wohngebäudeversicherung erfasst
Kategorie: Recht | 28. November 2017
Laut AG Ansbach muss eine Wohngebäudeversicherung, die „Einfriedungen“ von Grundstücken versichert, nicht für Schäden an einem auf einer Hausterrasse stehenden Sichtschutzzaun aufkommen, da dieser nicht Teil der Grundstückseingrenzung ist (Az. 5 C 516/17).
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Quelle: www.datev.de