Ein von einem Verwandten zweiten Grades adoptiertes Kind kann im Fall des Versterbens einer Tante mehrere gesetzliche Erbteile erhalten

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Januar 2022

Ein von seiner Tante adoptiertes Kind kann bei gesetzlicher Erbfolge im Fall des Versterbens einer weiteren Schwester seiner Mutter sowohl den Erbteil seiner Adoptivmutter als auch den Erbteil seiner leiblichen Mutter, ebenfalls einer Schwester der Erblasserin, erben. Dies entschied das OLG Frankfurt (Az. 21 W 170/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Exporte im 3. Quartal 2024: +0,5 . . . ...

Im 3. Quartal 2024 sind die deutschen Exporte insgesamt um . . . ... [weiterlesen]

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in . . . ...

Das FG Münster entschied, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang . . . ... [weiterlesen]

Archiv