Eingeworfene Autoscheibe: Autoaufbruch außerhalb des Hotelparkplatzes ist nicht dem Hotel zuzurechnen
Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juli 2024
Das AG München wies die Klage eines Hotelgastes gegen ein litauisches Hotel ab, mit der dieser Schadensersatz wegen eines vor dem Hotel aufgebrochenen Pkws geltend machte (Az. 173 C 21722/19).
Quelle: www.datev.de