Eingeworfene Autoscheibe: Autoaufbruch außerhalb des Hotelparkplatzes ist nicht dem Hotel zuzurechnen

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Juli 2024

Das AG München wies die Klage eines Hotelgastes gegen ein litauisches Hotel ab, mit der dieser Schadensersatz wegen eines vor dem Hotel aufgebrochenen Pkws geltend machte (Az. 173 C 21722/19).

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Quelle: www.datev.de

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