Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII

Kategorie: Steuern | 23. Oktober 2018

Das BMF hat zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform nach § 34 SGB VIII, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§§ 42, 42a SGB VIII) Stellung genommen (Az. IV C 3 – S-2342 / 07 / 0001).

Weitere Informationen: Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII

Quelle: www.datev.de

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