Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen
Kategorie: Steuern | 6. November 2017
Das BMF hat in einem neuen Schreiben das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 ergänzt. Nach Rz. 57 wird Rz. 57a eingefügt, wonach es bei Basisrenten nicht zu einer Beitragsrückerstattung kommen kann, da eine Kapitalisierung nicht zulässig ist (Az. IV C 3 – S-2221 / 17 / 10006 :001).
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Quelle: www.datev.de