Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Kategorie: Steuern | 6. November 2017

Das BMF hat in einem neuen Schreiben das BMF-Schreiben vom 24. Mai 2017 ergänzt. Nach Rz. 57 wird Rz. 57a eingefügt, wonach es bei Basisrenten nicht zu einer Beitragsrückerstattung kommen kann, da eine Kapitalisierung nicht zulässig ist (Az. IV C 3 – S-2221 / 17 / 10006 :001).

Weitere Informationen: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen

Quelle: www.datev.de

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