Einladung zur Traumreise auf dem Traumschiff: Kein Fall für das Finanzamt
Kategorie: Steuern | 25. Juni 2018
Das FG Hamburg entschied, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt nicht der Schenkungsteuer unterliegt (Az. 3 K 77/17).
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Quelle: www.datev.de