Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei
Kategorie: Steuern | 16. März 2020
Das FG Münster entschied, dass die Einlagerung kryokonservierter (eingefrorener) Ei- und Samenzellen zum Zweck der medizinisch indizierten künstlichen Befruchtung auch dann eine steuerfreie Heilbehandlung darstellt, wenn die Lagerung von einem anderen Unternehmer durchgeführt wird als die Fruchtbarkeitsbehandlung (Az. 5 K 158/17).
Weitere Informationen: Einlagerung kryokonservierter Ei- und Samenzellen ist umsatzsteuerfrei
Quelle: www.datev.de