Einrichtungsbezogener Impfnachweis – unbezahlte Freistellung – Abmahnung wegen Nichtvorlage eines Impfnachweises
Kategorie: Steuern und Recht | 20. Juni 2024
Betreiber von Pflegeeinrichtungen i. S. d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a. F.) durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt. So entschied das BAG (Az. 5 AZR 192/23).
Quelle: www.datev.de