Einsprüche wegen Steuerpflicht der Umlagen an eine Zusatzversorgungseinrichtung durch Allgemeinverfügung zurückgewiesen
Kategorie: Steuern | 30. November 2017
In einer Allgemeinverfügung weisen die Finanzministerien der Länder Einsprüche zurück, soweit geltend gemacht wird, die Steuerpflicht der laufenden Zuwendungen des Arbeitgebers an eine umlagefinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG für Veranlagungszeiträume vor 2007 bzw. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2007 sei einfachgesetzlich fraglich und/oder verstoße gegen das Grundgesetz (Az. 3-S062.5 / 6 u. a.).
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Quelle: www.datev.de