Einstellung der Förderung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft teilweise ermessensfehlerhaft

Kategorie: Recht | 3. Januar 2019

Das VG Koblenz wies darauf hin, dass es sich bei der Förderung einer Kita um eine freiwillige Leistung des Landkreises handele, auf die kein gesetzlicher Anspruch bestehe. Allein durch die jahrelang praktizierte Förderung habe sich der Landkreis nicht selbst gebunden (Az. 3 K 1103/17).

Weitere Informationen: Einstellung der Förderung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft teilweise ermessensfehlerhaft

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Versäumte Frist: Anwältin haftet nicht für . . . ...

Wenn die Berufung ohnehin aussichtslos gewesen wäre, haftet eine Anwältin . . . ... [weiterlesen]

Preisaufschwung verlangsamt sich – mehr Aktivität . . . ...

Die Preiserholung für Wohnimmobilien verliert zum Jahresende 2024 lt. IfW . . . ... [weiterlesen]

Archiv