Einstellung tätowierter Polizeibewerber: Ablehnung grundsätzlich nur auf gesetzlicher Grundlage

Kategorie: Recht | 26. Juli 2018

Bewerber für den mittleren Dienst der Schutzpolizei im Land Berlin dürfen auch bei sichtbaren Tätowierungen grundsätzlich nicht abgelehnt werden, solange es hierfür keine gesetzliche Grundlage gibt. Das hat das VG Berlin in einem Eilverfahren entschieden (Az. 5 L 248.18).

Weitere Informationen: Einstellung tätowierter Polizeibewerber: Ablehnung grundsätzlich nur auf gesetzlicher Grundlage

Quelle: www.datev.de

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