Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019

VG Trier hat den Eilantrag einer Hundehalterin gegen eine Verfügung der Behörde auf Einstufung ihres Hundes als gefährlicher Hund i. S. d. Landesgesetzes über gefährliche Hunde abgelehnt. Nach den einschlägigen Vorschriften gelte ein Hund, der sich als bissig erwiesen habe, als gefährlicher Hund (Az. 8 L 4009/19).

Weitere Informationen: Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einwegkunststofffondsgesetz: Konsultation des Umweltbundesamts zu den . . . ...

Das Umweltbundesamt führt aktuell eine Verbändeanhörung zu seinen Prüfleitlinien durch. . . . ... [weiterlesen]

Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ . . . ...

Das BMF teilt die Änderung des Schreibens vom 3. November . . . ... [weiterlesen]

Archiv