Einstufung als gefährlicher Hund nach Beißvorfall
Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019
VG Trier hat den Eilantrag einer Hundehalterin gegen eine Verfügung der Behörde auf Einstufung ihres Hundes als gefährlicher Hund i. S. d. Landesgesetzes über gefährliche Hunde abgelehnt. Nach den einschlägigen Vorschriften gelte ein Hund, der sich als bissig erwiesen habe, als gefährlicher Hund (Az. 8 L 4009/19).
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Quelle: www.datev.de