Einstweilige Anordnung zur Vergabe von Kita-Plätzen in Münster bestätigt
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2017
Das OVG Münster hat die einstweilige Anordnung des VG Münster bestätigt, dass ein knapp zweijähriges Kind seinen Kita-Platz vorerst behalten darf, weil die Stadt Münster keine sachgerechten Kriterien für die Vergabe der Plätze nachgewiesen habe (Az. 12 B 930/17).
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Quelle: www.datev.de