Einstweilige Verfügung gegen Air Berlin zurückgewiesen
Kategorie: Recht | 27. November 2017
Das ArbG Berlin hat den Antrag der Vereinigung Cockpit auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die Vereinigung Cockpit könne keine Untersagung von bestimmten Flügen bei der Luftverkehrsgesellschaft Walter mbH ohne Einsatz von Air-Berlin-Cockpitpersonal verlangen (Az. 31 Ga 13855/17).
Weitere Informationen: Einstweilige Verfügung gegen Air Berlin zurückgewiesen
Quelle: www.datev.de