Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch

Kategorie: Recht | 28. Mai 2019

Der BGH hatte die Frage zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz in das Grundbuch einzutragen ist (Az. V ZB 53/18).

Weitere Informationen: Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Klage auf finanziellen Ausgleich von Zuvielarbeit . . . ...

Das OVG Niedersachsen hat das Land Niedersachsen verurteilt, einem früheren . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung der Kommission . . . ...

Die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQ) informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse . . . ... [weiterlesen]

Archiv