Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist für Kraftfahrzeugsteuer bindend

Kategorie: Steuern und Recht | 15. November 2021

Das FG Münster entschied, dass die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend ist und eine Änderung dieser Eintragung keine Rückwirkung entfaltet (Az. 10 K 3692/19).

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Quelle: www.datev.de

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