Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) – Nutzung von Aliasbescheinigungen nach § 5 Abs. 6 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Kategorie: Steuern und Recht | 25. Oktober 2021

Das BMF-Schreiben enthält eine Regelung zur Erfüllung der Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 Satz 1 AO des Vertragspartners der in der Prostitution tätigen Person. Bei Nutzung von Aliasbescheinigungen nach § 5 Abs. 6 ProstSchG ist es ausreichend, wenn nicht der Name der in der Prostitution tätigen Person, sondern der Aliasname sowie die dazugehörige Verwaltungsnummer und die ausstellende Behörde aufgezeichnet werden, § 28 Abs. 1 ProstSchG bleibt unberührt (Az. IV A 4 – S-0316 / 19 / 10006 :009).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Oktober 2024 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Was ändert sich im November 2024? . . .

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die Neuregelungen ab November . . . ... [weiterlesen]

Archiv