Einziehung mehrerer Immobilien sowie weiterer Vermögenswerte im selbstständigen Einziehungsverfahren angeordnet

Kategorie: Steuern und Recht | 6. August 2024

Das LG Berlin I hat im sog. selbstständigen Einziehungsverfahren die Einziehung von insgesamt fünf Immobilien bzw. Miteigentumsanteilen an Immobilien sowie damit in Zusammenhang stehender Ansprüche aus Miet- und Pachtforderungen angeordnet. Das Gericht war der Überzeugung, dass die Immobilien mit rechtswidrig erlangtem Vermögen finanziert worden sind (Az. 502 KLs 17/21).

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Quelle: www.datev.de

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