Elektroautohersteller nicht antragsbefugt

Kategorie: Recht | 19. Oktober 2018

Das VG Frankfurt hat das Eilrechtsschutzbegehren eines Herstellers für elektrisch betriebene Fahrzeuge gegen die Streichung eines Fahrzeugmodells im Zeitraum 30.11.2017 bis 05.03.2018 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle abgelehnt (Az. 11 L 3313/18).

Weitere Informationen: Elektroautohersteller nicht antragsbefugt

Quelle: www.datev.de

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