Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Frist für die Übermittlung und Härtefallregelung)

Kategorie: Steuern | 23. April 2018

Vor dem Hintergrund der Umsetzungsprobleme der elektronischen Übermittlung der Vermögensbildungsbescheinigung 2017 hat das BMF die Frist für die Übermittlung einmalig für das Anlagejahr 2017 um sechs Monate bis zum 31. August 2018 verlängert (Az. IV C 5 – S-2439 / 12 / 10001).

Weitere Informationen: Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung (Frist für die Übermittlung und Härtefallregelung)

Quelle: www.datev.de

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