Elektronischer Rechtsverkehr: Ab 01.04.2022 mehr und größere Anhänge möglich
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Februar 2022
Die bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden deutlich angehoben. Ab dem 01.04.2022 können in einer Nachricht bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden. Darauf weist die BRAK hin.
Quelle: www.datev.de