Elektronischer Rechtsverkehr: Ab 01.04.2022 mehr und größere Anhänge möglich

Kategorie: Steuern und Recht | 24. Februar 2022

Die bislang geltenden Größen- und Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr werden deutlich angehoben. Ab dem 01.04.2022 können in einer Nachricht bis zu 200 Anhänge mit insgesamt 100 MB versandt werden. Darauf weist die BRAK hin.

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Quelle: www.datev.de

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