Elektronischer Rechtsverkehr – Aufhebung des Nutzungszwangs?

Kategorie: Recht | 11. Oktober 2019

Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem die den Rechtsanwälten mit dem ERV-Gesetz auferlegten Pflichten zur Berufsausübung aufgehoben werden sollen. Wie die Abgeordneten in dem Gesetzentwurf (19/13735) schreiben, sind die mit dem ERV-Gesetz beabsichtigten Verbesserungen im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten entgegen den Erwartungen nicht eingetreten.

Weitere Informationen: Elektronischer Rechtsverkehr – Aufhebung des Nutzungszwangs?

Quelle: www.datev.de

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