Elektronischer Rechtsverkehr: Formvorgaben auch für Straf- und Bußgeldverfahren

Kategorie: Recht | 14. Februar 2018

Die BRAK informiert, dass Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) künftig auch für den Bereich des Straf- und Bußgeldverfahrens gelten wird. Der Bundesrat habe zugestimmt, die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehe aber noch aus.

Weitere Informationen: Elektronischer Rechtsverkehr: Formvorgaben auch für Straf- und Bußgeldverfahren

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundesregierung will Genossenschaften stärken . . .

Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der . . . ... [weiterlesen]

Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien . . .

Mit der Änderung der Verordnung zu geldwäscherechtlich meldepflichtigen Sachverhalten im . . . ... [weiterlesen]

Archiv