Elektronischer Rechtsverkehr: Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1. Januar 2018
Kategorie: Recht | 9. Mai 2018
Verwendet ein Kläger bzw. Rechtsmittelführer bei Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eine seit 1. Januar 2018 unzulässige Container-Signatur, ist er angesichts der derzeitigen äußeren Rahmenbedingungen vom Gericht unverzüglich auf die fehlerhafte Signatur hinzuweisen, damit er den Mangel fristwahrend beheben kann. Unter Umständen ist ihm zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Dies hat das BSG entschieden (Az. B 12 KR 26/18 B).
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Quelle: www.datev.de